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Testament


Sichern Sie Ihr Vermögen für die Hanna und Paul Gräb-Stiftung – denn mit Ihrem letzten Willen unterstützen Sie so nachhaltig die Behindertenarbeit.

 

Warum ein Testament?

Gerade im Hinblick darauf, dass die öffentlichen Hand zukünftige immer weniger Geld zur Verfügung hat, um diese wichtige Arbeit zu fördern und zu unterstützen, gibt es genügend Gründe, sich Gedanken zu machen und sich mit seinem Testament auseinander zu setzen. Denn mit dem Aufsetzen eines Testaments haben Sie aktiv die Möglichkeit zu bestimmen, was mit Ihrem Vermögen geschieht – und doch kümmern sich einer Umfrage zufolge nur ein Drittel der Erwachsenen um eine Nachlassplanung!
Dabei vermeiden Sie mit Ihrem Testament Missverständnisse und Streitereien und geben mit genauen Verfügungen keinen Spielraum für Interpretationen. Verzichten Sie auf eine Nachlassplanung, riskieren Sie möglicherweise den Familienfrieden, da ohne testamentarische Verfügungen oft konfliktträchtige und schwerfällige Erbengemeinschaften entstehen. Oder es profitieren im Zweifel die Falschen: Ohne Vorsorge gehen etwa auch langjährige Lebensgefährten leer aus. Eventuell möchten Sie aber auch die Arbeit einer gemeinnützigen Stiftung, die Sie zu Lebzeiten unterstützt haben, nach Ihrem Tod weiterhin fördern.
Egal was und an wen Sie vererben möchten, ob einfach entsprechend der gesetzlichen Erbfolge oder vielleicht an eine gemeinnützige Stiftung - es ist auf jeden Fall ratsam, ein Testament abzufassen.
Denn wer nicht rechtzeitig über sein Vermögen verfügt, geht drei Risiken ein:

  1. Unabhängig von einem noch so engen Verhältnis zum Verstorbenen gehen nichtverwandte Personen leer aus, dagegen erben die "nächsten Verwandten", und zwar auch dann, wenn diese einem überhaupt nicht nahe stehen. Ohne Testament greift schlicht die gesetzliche Erbfolge, wonach Ehegatten und Verwandte erben. Dies können die Kinder, dies können u.U. aber auch Geschwister oder Onkel und Tanten sein.
  2. Sind mehrere von Gesetzes wegen als Erben berufen, bilden diese eine Erbengemeinschaft, was nicht selten Anlass für größten Streit gibt. Oft wird der Nachlasswert in zermürbenden Rechtsstreitigkeiten zwischen den Mitgliedern der Erbengemeinschaft aufgebraucht und nicht selten werden die wertvollsten Nachlassgegenstände durch Zwangsversteigerung unter Wert versilbert, um die Mitglieder der Erbengemeinschaft gleichmäßig auszuzahlen.
  3. Der Erblasser hat keinen Einfluss mehr darauf, was mit seinen Gütern geschieht. Erben beispielsweise seine Kinder, womit er einverstanden ist, kann er nicht verhindern, dass diese wiederum ihre Ehegatten bedenken, auch wenn der Erblasser diese nun überhaupt nicht mochte. Durch eine geschickte Testamentsgestaltung hätte er dagegen dafür sorgen können, dass auch seine Enkel vom Nachlass profitieren.

 

Unsere Testamentsbroschüre

Sollten Sie sich mit dem Gedanken befassen, Ihre Testaments- und Nachlassangelegenheiten zu regeln, finden Sie in unserer Testamentsbroschüre weitere Informationen, die auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Testamenten eingehen:

  • Wer erbt, wenn kein Testament gemacht wurde?
  • Was mus man bei einem Testament beachten?
  • Handschriftliches oder notarielles Testament?
  • Welche anderen Möglichkeiten der Nachlassregelung gibt es?
  • Wer zahlt wie viel Erbschaftssteuern?


Sie haben hier die Möglichkeit, unseren Ratgeber als PDF (6 MB) herunterzuladen oder per Post anzufordern:

Testamentsbroschüre PDF

kostenlosen Ratgeber anfordern ...

 

 

Ihr Nachlass für unsere Stiftung

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, auch gemeinnützige Organisationen wie z. B. die Hanna und Paul Gräb-Stiftung  in Ihrem Testament zu bedenken.

  • Vermächtnis
    Möchten Sie der Stiftung einen bestimmten Geldbetrag oder einen ganz bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass zukommen lassen, ordnen Sie ein Vermächtnis an. Das Vermächtnis verpflichtet den von Ihnen bestimmten Erben dazu, Ihr Vermächtnis zu erfüllen, den Gegenstand also an die Stiftung herauszugeben oder den Geldbetrag zu bezahlen - natürlich nur aus dem Nachlass. Allerdings sind auch im Falle eines Vermächtnisses die gesetzlichen Pflichtteile der Familienmitglieder zu beachten. Man kann den Nachlass also nicht "aushöhlen".

  • Erbe
    Durch Ihr Testament können Sie jede gemeinnützige Organisation auch zum Erben oder Miterben bestimmen, die diese Funktion dann mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen hat, es sei denn, sie schlägt die Erbschaft aus. Im Gegensatz zum Vermächtnisnehmer tritt der Erbe vollkommen in die Rechtsstellung des Erblassers ein, alles was dem Erblasser gehörte, gehört mit dem Erbfall dem Erben.
    Auch bei der Erbeinsetzung müssen (natürlich) die gesetzlichen Pflichtteile der Familienmitglieder beachtet werden. Weitere Beschränkungen legt das Gesetz dem Erblasser jedoch grundsätzlich nicht auf. Es herrscht Testierfreiheit.

  • Schenkungen
    Mit einer Schenkung, die noch zu Lebzeiten erfolgt, können Sie verfolgen, was mit Ihrem Vermögen geschieht. Sie können die Schenkungen auch im Hinblick auf einen bestimmten Zweck erteilen, etwa, weil Sie ausschließlich ein ganz bestimmtes Projekt fördern wollen und kein anderes.

Sollten Sie überlegen, die Hanna und Paul Gräb-Stiftung zu bedenken, würden wir uns über eine Kontaktaufnahme freuen. Aus rechtlichen Gründen ist es uns jedoch verboten, Sie allgemein zur Abfassung von Testamenten zu beraten. Entsprechende Anfragen dürfen wir nicht beantworten. 


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