Sichern Sie Ihr Vermögen für die Hanna und Paul Gräb-Stiftung –
denn mit Ihrem letzten Willen unterstützen Sie so nachhaltig die
Behindertenarbeit.
Warum ein Testament?
Gerade im Hinblick darauf, dass die öffentlichen Hand zukünftige
immer weniger Geld zur Verfügung hat, um diese wichtige Arbeit zu
fördern und zu unterstützen, gibt es genügend Gründe, sich Gedanken
zu machen und sich mit seinem Testament auseinander zu setzen. Denn
mit dem Aufsetzen eines Testaments haben Sie aktiv die Möglichkeit
zu bestimmen, was mit Ihrem Vermögen geschieht – und doch kümmern
sich einer Umfrage zufolge nur ein Drittel der Erwachsenen um eine
Nachlassplanung!
Dabei vermeiden Sie mit Ihrem Testament Missverständnisse und Streitereien
und geben mit genauen Verfügungen keinen Spielraum für Interpretationen.
Verzichten Sie auf eine Nachlassplanung, riskieren Sie möglicherweise
den Familienfrieden, da ohne testamentarische Verfügungen oft konfliktträchtige
und schwerfällige Erbengemeinschaften entstehen. Oder es profitieren
im Zweifel die Falschen: Ohne Vorsorge gehen etwa auch langjährige
Lebensgefährten leer aus. Eventuell möchten Sie aber auch die Arbeit
einer gemeinnützigen Stiftung, die Sie zu Lebzeiten unterstützt haben,
nach Ihrem Tod weiterhin fördern.
Egal was und an wen Sie vererben möchten, ob einfach entsprechend
der gesetzlichen Erbfolge oder vielleicht an eine gemeinnützige Stiftung
- es ist auf jeden Fall ratsam, ein Testament abzufassen.
Denn wer nicht rechtzeitig über sein Vermögen verfügt, geht
drei Risiken ein:
Unabhängig von einem noch so engen Verhältnis zum Verstorbenen
gehen nichtverwandte Personen leer aus, dagegen erben die "nächsten
Verwandten", und zwar auch dann, wenn diese einem überhaupt
nicht nahe stehen. Ohne Testament greift schlicht die gesetzliche
Erbfolge, wonach Ehegatten und Verwandte erben. Dies können die
Kinder, dies können u.U. aber auch Geschwister oder Onkel und Tanten
sein.
Sind mehrere von Gesetzes wegen als Erben berufen, bilden diese
eine Erbengemeinschaft, was nicht selten Anlass für größten Streit
gibt. Oft wird der Nachlasswert in zermürbenden Rechtsstreitigkeiten
zwischen den Mitgliedern der Erbengemeinschaft aufgebraucht und
nicht selten werden die wertvollsten Nachlassgegenstände durch
Zwangsversteigerung unter Wert versilbert, um die Mitglieder der
Erbengemeinschaft gleichmäßig auszuzahlen.
Der Erblasser hat keinen Einfluss mehr darauf, was mit seinen
Gütern geschieht. Erben beispielsweise seine Kinder, womit er einverstanden
ist, kann er nicht verhindern, dass diese wiederum ihre Ehegatten
bedenken, auch wenn der Erblasser diese nun überhaupt nicht mochte.
Durch eine geschickte Testamentsgestaltung hätte er dagegen dafür
sorgen können, dass auch seine Enkel vom Nachlass profitieren.
Unsere Testamentsbroschüre
Sollten Sie sich mit dem Gedanken befassen, Ihre Testaments- und Nachlassangelegenheiten
zu regeln, finden Sie in unserer Testamentsbroschüre weitere Informationen,
die auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Testamenten eingehen:
Wer erbt, wenn kein Testament gemacht wurde?
Was mus man bei einem Testament beachten?
Handschriftliches oder notarielles Testament?
Welche anderen Möglichkeiten der Nachlassregelung gibt es?
Wer zahlt wie viel Erbschaftssteuern?
Sie haben hier die Möglichkeit, unseren Ratgeber als PDF (6 MB)
herunterzuladen oder per Post anzufordern:
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, auch gemeinnützige Organisationen
wie z. B. die Hanna und Paul Gräb-Stiftung in Ihrem Testament zu
bedenken.
Vermächtnis
Möchten Sie der Stiftung einen bestimmten Geldbetrag oder einen
ganz bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass zukommen lassen,
ordnen Sie ein Vermächtnis an. Das Vermächtnis verpflichtet den
von Ihnen bestimmten Erben dazu, Ihr Vermächtnis zu erfüllen,
den Gegenstand also an die Stiftung herauszugeben oder den Geldbetrag
zu bezahlen - natürlich nur aus dem Nachlass. Allerdings sind
auch im Falle eines Vermächtnisses die gesetzlichen Pflichtteile
der Familienmitglieder zu beachten. Man kann den Nachlass also
nicht "aushöhlen".
Erbe
Durch Ihr Testament können Sie jede
gemeinnützige Organisation auch zum Erben
oder Miterben bestimmen, die diese Funktion dann mit allen Rechten
und Pflichten
zu übernehmen hat, es sei denn, sie schlägt die Erbschaft aus.
Im Gegensatz zum
Vermächtnisnehmer tritt der Erbe vollkommen in die Rechtsstellung
des Erblassers
ein, alles was dem Erblasser gehörte, gehört mit dem Erbfall dem
Erben.
Auch bei der Erbeinsetzung müssen (natürlich) die gesetzlichen
Pflichtteile der
Familienmitglieder beachtet werden. Weitere Beschränkungen
legt das Gesetz dem Erblasser jedoch grundsätzlich nicht auf. Es herrscht Testierfreiheit.
Schenkungen Mit einer Schenkung, die noch
zu Lebzeiten erfolgt, können Sie verfolgen, was mit
Ihrem Vermögen geschieht. Sie können die Schenkungen auch im Hinblick
auf
einen bestimmten Zweck erteilen, etwa, weil Sie ausschließlich
ein ganz bestimmtes
Projekt fördern wollen und kein anderes.
Sollten
Sie überlegen, die Hanna und Paul Gräb-Stiftung zu bedenken, würden
wir uns über eine Kontaktaufnahme freuen. Aus rechtlichen
Gründen ist es uns jedoch verboten, Sie allgemein zur Abfassung
von Testamenten zu beraten. Entsprechende Anfragen dürfen wir nicht
beantworten.